Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) finden Anwendung auf die Mietverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung des Innovationsdorfs („Mietvertrag über die Nutzung von Räumen im Innovationsdorf ZUKUNFT.unternehmen“), der Nutzung von Besprechungs- und Gruppenarbeitsräumen („Nutzungsvertrag Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume“) sowie von Veranstaltungen und Kursen („Eventvertrag“) zwischen
der ZUKUNFT.unternehmen gGmbH, August-Hanken-Str. 24, 26125 Oldenburg
(„ZUKUNFT.unternehmen“)
und
den im Anmeldeformular aufgeführten Kundinnen und Kunden
(„Gäst*innen“ bzw. “Stammgäst*innen“ bzw. „Einwohner*innen“ bzw. „Mieter*innen“nachfolgend gemeinsam auch „Nutzer*innen” genannt)
(ZUKUNFT.unternehmen und Nutzer*innen nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt)
Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkund*innen als auch an Unternehmer*innen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Servicevertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Geschäftsbedingungen von Gäst*innen haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch ZUKUNFT.unternehmen keine Geltung.
§ 1 Allgemeine Regelungen
Die in diesem Teil getroffenen Regelungen gelten für alle nachfolgenden Rechtsverhältnisse und vertraglichen Beziehungen zwischen ZUKUNFT.unternehmen und seinen Nutzer*innen.
I. Betriebsstunden, Betreuung und Zugangsbeschränkungen
1. Die Betriebsstunden sind montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Ausnahmen hiervon ergeben sich an den gesetzlichen Feiertagen.
2. Eine Betreuung der Nutzer*innen durch vor Ort anwesendes Personal von ZUKUNFT.unternehmen erfolgt von 8:30 bis 12:30 Uhr („Betreuungszeiten“) sowie darüber hinaus nach Verfügbarkeit bzw. Vereinbarung.
3. ZUKUNFT.unternehmen haftet nicht für vorübergehende Beschränkungen des Zugangs, die auf Umständen beruhen, welche außerhalb der Einflusssphäre von ZUKUNFT.unternehmen liegen und die ZUKUNFT.unternehmen auch nicht verhindern kann, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien sowie ähnliche Fälle höherer Gewalt, hoheitliche Eingriffe und Arbeitskämpfe (Force Majeure). In den genannten Fällen behält ZUKUNFT.unternehmen sich vor, Anpassungen dieser AGB vorzunehmen, insbesondere die Betriebszeiten und Betreuungsstunden zu ändern und den Zugang zu beschränken.
II. Schließanlage und digitaler Schlüssel
1. ZUKUNFT.unternehmen verschafft den Nutzer*innen Zutritt zu den angemieteten Räumlichkeiten mittels eines digitalen Schlüssels, insbesondere per Handy-App und erläutert die Funktion der Schließanlage. Alternativ zur Handy-App können als virtuelle Schlüssel auch NFC-Tags beim ZUKUNFT.unternehmen bezogen werden.
2. Nutzer*innen sind nicht zur Änderung an der Schließanlage berechtigt. Weitere NFC-Tags können nur über ZUKUNFT.unternehmen auf Kosten der Nutzer*innen bezogen werden.
3. Bei Verlust von NFC-Tags haben Nutzer*innen den Verlust ZUKUNFT.unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Der Verlust eines NFC-Tags wird nach jeweils gültiger Preistabelle in Rechnung gestellt. Der Nutzer*innen tragen die Kosten für die (Wieder-) Herstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der Anlage.
4. Nutzer*innen verpflichten sich und ihre Beschäftigten, an allen dafür vorgesehenen Ein- und Ausgängen den eigenen digitalen Schlüssel einzusetzen, um Zugang bzw. Ausgang zu erhalten. Nutzer*innen ist es untersagt, Dritten Zutrittsmöglichkeiten zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, insbesondere indem der Zutritt per Handy-App ermöglicht wird, NFC-Tags überlassen oder Duplikate angefertigt werden.
5. Bei Beendigung dieses Vertrages sind ausgehändigte NFC-Tags in der Anzahl vollständig zurückzugeben. Die NFC-Tags bleiben während der Vertragsdauer Eigentum von ZUKUNFT.unternehmen.
6. Nutzer*innen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, die Rolltore zu nutzen. Die Genehmigung kann von ZUKUNFT.unternehmen jederzeit widerrufen werden. Die Nutzung der Rolltore erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer*innen. Sie haften vollumfänglich für alle Schäden, die durch ihre Handhabung entstehen. Sofern sie Rolltore öffnen, sind sie verpflichtet, die Rolltore unverzüglich zu schließen, nachdem der Öffnungszweck erfüllt wurde.
III. Allgemeine Pflichten der Nutzer*innen
1. Nutzer*innen dürfen keine Änderungen oder Modifikationen der Container, Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume und übrigen Flächen und Räume vornehmen, technische Vorrichtungen und Geräte installieren oder Kabel legen, ohne dass ZUKUNFT.unternehmen vorher diesen Veränderungen schriftlich zugestimmt hat. Es steht im alleinigen Ermessen von ZUKUNFT.unternehmen die Zustimmung zu verweigern.
2. Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, sich der Hausordnung und allen anderen Verhaltensbestimmungen von ZUKUNFT.unternehmen in der jeweils geltenden Fassung zu verhalten. Diese sind in den Räumlichkeiten einsehbar.
3. Die Nutzer*innen haben ZUKUNFT.unternehmen und den mit ZUKUNFT.unternehmen verbundenen Einrichtungen Schadensersatz für alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Kosten zu leisten, die durch Verletzung dieses Vertrags durch die Nutzer*innen, die Nutzungsberechtigten, Besucher*innen oder durch ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen entstanden sind. Die Nutzer*innen tragen die volle Verantwortung für alle durch Dritte begangene Handlungen und Schäden, wenn die Nutzer*innen, ihre Nutzungsberechtigten oder Besucher*innen diesen Dritten zum Betreten des Gebäudes veranlasst haben. Die Nutzer*innen haften für das Verschulden der Nutzungsberechtigten, ihrer Besucher, Lieferanten oder Dritter, die auf ihre Veranlassung das Gebäude und die Räumlichkeiten betreten (die „Nutzerbezogene Person“), wie für eigenes Verschulden. Die Nutzer*innen befreien ZUKUNFT.unternehmen von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung einer Nutzerbezogenen Person. Die Nutzer*innen werden ZUKUNFT.unternehmen und sämtliche mit ZUKUNFT.unternehmen verbundene Unternehmen vollumfänglich von jeglicher Haftung und Kosten aufgrund etwaiger Ansprüche von Mitarbeiter*innen oder Dritten freistellen, die im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen von Nutzerbezogenen Personen stehen.
4. Nutzer*innen oder ihre Nutzungsberechtigten und Besucher*innen dürfen keine illegalen, rechtswidrigen, straf-, ordnungs- und sittenwidrigen, rassistischen, gewalttätigen oder aggressiven Handlungen vornehmen oder unnötig Lärm verursachen oder andere belästigen.
5. Für Schäden, die von einem Haustier von Nutzer*innen oder einer Nutzerbezogenen Person verursacht werden, sind die Nutzer*innen verantwortlich und haftbar.
6. ZUKUNFT.unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Handlungen anderer Nutzer*innen. Im Falle einer Auseinandersetzung zwischen Nutzer*innen oder einer nutzerbezogenen Person trifft ZUKUNFT.unternehmen keine Verpflichtung zur Einmischung, Schlichtung oder Freistellung irgendeiner Partei im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung. Die Nutzer*innen – auch im Namen der Nutzungsberechtigten – verzichten unwiderruflich auf jegliche Ansprüche, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung einer anderen Partei als ZUKUNFT.unternehmen ergeben.
7. Nutzer*innen sind nicht berechtigt, die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder Dritten die Nutzung der Container, Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume, Flächen und Räume oder irgendeiner Dienstleistung zu gestatten, sofern nicht ZUKUNFT.unternehmen vorher schriftlich zustimmt. Hiermit wird klargestellt, dass die Nutzer*innen nicht das Recht haben, den Container oder Teile des Containers, Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume und Flächen unterzuvermieten, oder zur Nutzung, auch nicht teilweise, zu überlassen, sofern nicht ZUKUNFT.unternehmen vorher schriftlich zustimmt. Es steht im alleinigen Ermessen von ZUKUNFT.unternehmen die Zustimmung zu verweigern. Im Fall der Abtretung oder der Untervermietung/Nutzungsüberlassung ohne Zustimmung von ZUKUNFT.unternehmen ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu beenden. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben hiervon unberührt. ZUKUNFT.unternehmen dagegen ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten und zu verpfänden, ohne dass dies der Zustimmung der Nutzer*innen bedarf, sofern die aus dem Vertrag hergeleiteten Rechte der Nutzer*innen nicht beeinträchtigt werden. ZUKUNFT.unternehmen informiert die Nutzer*innen im Fall der Abtretung.
8. Die Nutzer*innen sind verpflichtet, bei Nutzung des Internet-Netzwerks das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet:
• das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung sittenwidriger oder rechtswidriger Inhalte zu nutzen,
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich herunterzuladen, zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen,
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten,
• das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen- Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu benutzen.
9. Die Nutzer*innen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ZUKUNFT.unternehmen keine Bilder oder Abbildungen der Räumlichkeiten für Werbung, Veröffentlichung oder sonstige Zwecke verwenden.
10. Die Nutzer*innen dürfen den Firmennamen oder die Marke ZUKUNFT.unternehmen in keiner Weise im Zusammenhang mit ihrem Geschäft ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ZUKUNFT.unternehmen verwenden.
11. Die Gemeinschaftsflächen sind sorgsam zu behandeln und zur vorübergehenden Nutzung ohne Beeinträchtigung anderer Nutzer*innen bestimmt. Die Nutzer*innen dürfen keine persönlichen Gegenstände oder Arbeitsmaterial in den Gemeinschaftsflächen aufbewahren oder zurücklassen. Hiervon ausgenommen ist die Aufbewahrung in dafür vorgesehenen und von ZUKUNFT.unternehmen bereitgestellten Schließfächern oder Behältern.
12. Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen und Flächen des Gebäudes, auch in den individuell gemieteten, untersagt. Gleiches gilt für das gesamte BÜFA-Betriebsgelände.
IV. Allgemeine Rechte von ZUKUNFT.unternehmen
1. ZUKUNFT.unternehmen hat das Recht, jederzeit die Freifläche, die Container, Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume und andere Flächen und Räume aus Gründen des Schutzes und der Sicherheit, sowie für Wartungsarbeiten zu betreten. In diesen Fällen ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, die Möbel vorübergehend umzustellen. ZUKUNFT.unternehmen darf die genannten Bereiche ebenfalls betreten, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen.
2. Die Nutzer*innen stimmen zu, dass ZUKUNFT.unternehmen ihre Daten für interne Zwecke speichert und verarbeitet. Sie erkennen an, dass ZUKUNFT.unternehmen rechtlich verpflichtet sein kann, Kunden- und Nutzerdaten gegenüber Behörden offenzulegen oder Zugang zu den Räumlichkeiten oder dem Container der Nutzer*innen zu gewähren und in diesem Fall zur Offenlegung bzw. zum Betreten des Containers ohne Zustimmung der Nutzer*innen berechtigt ist. Weder die Nutzer*innen noch Nutzungsberechtigte haben diesbezüglich Ansprüche gegenüber ZUKUNFT.unternehmen.
3. Es findet ein Anwesenheitstracking innerhalb der Räumlichkeiten von ZUKUNFT.unternehmen mittels der Buchungsplattform statt. Die Nutzer*innen erklären sich durch Nutzung der Plattform sowie Entgegennahme und Nutzung der digitalen Schlüssel und NFC-Tags mit diesem Tracking einverstanden. ZUKUNFT.unternehmen speichert und verarbeitet die hierdurch gewonnenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Nutzer*innen sind nicht berechtigt und ZUKUNFT.unternehmen ist nicht verpflichtet, die im Rahmen des Trackings gewonnenen Daten zur Verfügung zu stellen oder für die Nutzer*innen aufzubewahren.
4. ZUKUNFT.unternehmen behält sich vor, im Rahmen einer etwaigen Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes in Gemeinschaftsflächen und Freiflächen der Räumlichkeiten Sicherheitskameras zu installieren. Die Container sind und bleiben auch in diesem Fall frei von Kameras. Die Nutzer*innen erkennen für den Fall einer Installation von Sicherheitskameras deren Gebrauch – auch im Namen der Nutzungsberechtigten – an. Nutzer*innen sind nicht berechtigt und ZUKUNFT.unternehmen ist nicht verpflichtet, Sicherheitsaufzeichnungen zur Verfügung zu stellen oder für die Nutzer*innen aufzubewahren.
V. Art der Verträge
1. Die vorliegenden Vereinbarungen betreffen das Recht der Nutzer*innen zur persönlichen Nutzung von Arbeitsplätzen bzw. Container und/oder Besprechungs- und Gruppenarbeitsräumen und/oder Räumen und Flächen im Rahmen von Veranstaltungen sowie jeweils die Inanspruchnahme der entsprechenden Serviceleistungen. Zwischen den Parteien besteht kein Miet- oder Pachtverhältnis.
2. Die Vereinbarungen begründen unter keinen Umständen einen Arbeits-, Agentur- oder Joint-Venturevertrag zwischen den Parteien oder einem ihrer Beauftragten oder Angestellten oder eine sonstige vertragliche Beziehung, die eine Haftung einer Partei für die Handlung oder das Versäumnis der anderen Partei begründet.
3. Die angebotenen Leistungen innerhalb aller Tarife und vertraglichen Beziehungen zwischen ZUKUNFT.unternehmen und seinen Nutzer*innen (Innovationsdorf, Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume und Events) sind Teil eines Gesamtkonzepts, in dem der Zugang zur Community, die Nutzung der Einrichtungen und die umfassende Betreuung eine übergeordnete Rolle spielen.
VI. Gebühren für Zusatzleistungen
Serviceleistungen, die den im jeweiligen Anmeldeformular festgelegten Umfang überschreiten, führen zu zusätzlichen Gebühren. Die Höhe der zusätzlichen Gebühren richtet sich nach den Angaben im Anmeldeformular. Wenn der zusätzliche Betrag nicht im Anmeldeformular festgelegt wurde, bestimmt sich dessen Höhe nach der im jeweiligen Zeitraum der Inanspruchnahme dieser Zusatzleistung durch ZUKUNFT.unternehmen erhobenen Gebühr gemäß der aktuellen Preistabelle („Preistabelle“). Die gültige Preistabelle steht auf der Website von ZUKUNFT.unternehmen [https://shop.hallighanken.de/] zur Verfügung. ZUKUNFT.unternehmen kann die gemäß Preistabelle angebotenen zusätzlichen Serviceleistungen jederzeit modifizieren oder das Angebot dieser Serviceleistungen einstellen.
VII. Gebührenanpassung
ZUKUNFT.unternehmen ist berechtigt, die Gebührensätze für jede gesondert zu vergütende Dienstleistung aufgrund einer aktualisierten Preistabelle anzupassen. Die aktualisierte Preistabelle wird auf der Website von ZUKUNFT.unternehmen zum Abruf bereitgestellt.
VIII. Zahlungen
Zahlungen erfolgen per ausgewählter Zahlungsweise auf das Konto der ZUKUNFT.unternehmen gGmbH.
IX. Infrastruktur
1. Die Nutzer*innen erkennen an, dass die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen von Natur aus abhängig ist von der Funktionsfähigkeit der Dienstleistungen Dritter und der Infrastruktur wie Fernmeldewesen, Internet, Strom und ähnlichem, auf welche ZUKUNFT.unternehmen keinen Einfluss hat.
2. Eine Klimaanlage und ein Sonnenschutz sind nicht vorhanden. Werden deshalb die z. B. von der Arbeitsstättenrichtlinie vorgeschriebenen Höchsttemperaturen überschritten, so können die Nutzer*innen hieraus keine Rechte herleiten.
X. Haftungsbegrenzung
1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ZUKUNFT.unternehmen oder von Seiten seiner Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen haftet ZUKUNFT.unternehmen nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von ZUKUNFT.unternehmen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, ZUKUNFT.unternehmen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung von ZUKUNFT.unternehmen ausgeschlossen.
XI. Sonstiges
1. Alle Mitteilungen müssen in schriftlicher Form verfasst und an die im Anmeldeformular genannte Email-Adresse geschickt werden. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer*innen, ihre Email-Adressen zu aktualisieren.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen Verträge und Vereinbarungen unterliegen der Geheimhaltung und sind daher vertraulich. Die Weitergabe durch die Parteien ist verboten, sofern die Weitergabe nicht von einer Behörde von Rechts wegen gefordert wird und die andere Partei nicht sieben Tage im Voraus informiert wurde (vorausgesetzt diese Mitteilung ist von der Behörde nicht untersagt worden). Die Geheimhaltungspflicht findet dauerhafte Anwendung und erfasst auch den Zeitraum nach Vertragsende.
3. ZUKUNFT.unternehmen behält es sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, es sei denn, dies ist für die Nutzer*innen nicht zumutbar. ZUKUNFT.unternehmen wird die Nutzer*innen über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 60 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung benachrichtigen („Benachrichtigungen“). Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der ZUKUNFT.unternehmen Handy-App abrufbar sein. Widersprechen die Nutzer*innen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als von den Nutzer*innen angenommen.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Verträge bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Verträge bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, oder eine Lücke aufweisen, verpflichten sich die Parteien eine Regelung zu treffen, die dem entspricht, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben.
5. Die Nutzer*innen sind damit einverstanden, E-Mails und andere Mitteilungen von ZUKUNFT.unternehmen zu erhalten, die Werbeinhalte enthalten können. Die Nutzer*innen haben die Möglichkeit, derartige E-Mails und Mitteilungen von ZUKUNFT.unternehmen abzubestellen, indem sie die Anweisungen zur Abbestellung in diesen Mitteilungen befolgen. Wenn die Nutzer*innen derartige Mitteilungen abbestellen, kann ZUKUNFT.unternehmen den Nutzer*innen weiterhin informative Mitteilungen übermitteln, wie etwa über das Kundenkonto, über die von Nutzer*innen angeforderten Dienstleistungen oder die laufenden Geschäftsbeziehungen von ZUKUNFT.unternehmen. In diesem Abschnitt bezieht sich “Nutzer*innen” auch auf deren Mitarbeiter*innen, Bevollmächtigte, Nutzungsberechtigte und sonstige nahestehende Personen.
6. Jede Beilegung von Streitigkeiten wird ausschließlich auf individueller Basis durchgeführt. Weder die Nutzer*innen noch ZUKUNFT.unternehmen werden versuchen, irgendwelche Streitigkeiten im Rahmen einer Sammelklage oder in einem anderen Verfahren, in dem eine der beiden Parteien repräsentativ handeln, vorzubringen.
7. Alle Angelegenheiten betreffend die Gültigkeit, Auslegung, Umsetzung und Durchsetzung der Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Rechte, Pflichten und Verpflichtungen sind ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu behandeln.
8. Soweit dies wirksam vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand Oldenburg.
9. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einzelnen Verträgen und Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt folgende Reihenfolge: (i) Mietvertrag/Nutzungsvertrag/Eventvertrag, (ii) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (iii) Hausordnung.
§ 2 Innovationsdorf
A. Serviceleistungen
I. Leistungspaket
1. Die Nutzer*innen sind berechtigt, folgende Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen (die „Serviceleistungen“):
1.1. Das Recht, die im Anmeldeformular bezeichneten Räumlichkeiten zu betreten und die im Anmeldeformular festgelegten Container und Arbeitsplätze (der „Container“) oder die „Räumlichkeiten“) und die Gemeinschaftsflächen zu nutzen.
„Gemeinschaftsflächen“ sind sämtliche Flächen innerhalb der Räumlichkeiten, die nicht als Arbeitsplatz, Veranstaltungsort oder Container zur ausschließlichen Nutzung durch andere Nutzer*innen oder durch ZUKUNFT.unternehmen selbst vorgesehen sind.
1.2. Die Nutzung der ZUKUNFT.unternehmen-Einrichtungen und -Möbel in Containern der Nutzer*innen oder der Gemeinschaftsflächen.
1.3. Zugriff auf WLAN (im gesamten Gebäude) und LAN (nach konkreter Verfügbarkeit) und Internetdienste.
1.4. Drucken, kopieren und scannen im Rahmen der Konditionen der aktuellen Preistabelle.
1.5. Die Nutzung der Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume im Innovationsdorf.
Diese hängt von der vorherigen Reservierung der Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume und deren Verfügbarkeit ab. Die Nutzung ist nur im Rahmen des im Anmeldeformular festgelegten Umfangs zulässig. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit sind die Nutzer*innen berechtigt, ihr Nutzungskontingent zu erhöhen. Für den erhöhten Umfang werden Gebühren entsprechend der zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens aktuellen Preistabelle erhoben. Das Kontingent ist ausschließlich für den jeweiligen Monat bestimmt und kann weder monatsübergreifend gesammelt, noch auf einen anderen Monat übertragen werden. Unverbrauchte Nutzungskontingente verfallen zum Ende des Monats. Die Nutzer*innen können diesbezüglich weder Anrechnung noch Erstattung verlangen.
1.6. Den Empfang von Besucher*innen während der regulären Betriebsstunden, mit Ausnahme der geltenden gesetzlichen Feiertage.
1.7. ZUKUNFT.unternehmen behält sich vor, das Leistungspaket nach alleinigem Ermessen jederzeit zu ändern, Serviceleistungen zu ergänzen oder auszunehmen. Die Nutzer*innen erhalten in diesem Fall eine äquivalente Leistung.
2. Darüber hinaus sind die Nutzer*innen auf Wunsch und bei gesonderter Buchung nach den Konditionen der Preistabelle berechtigt, folgende zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen (die „Extraleistungen“):
2.1. Einen Postservice, das heißt die Entgegennahme von Briefen und Lieferungen.
2.2. Die Nutzung der im Anmeldeformular angegebenen Adresse des Innovationsdorfs als Geschäftsanschrift.
Zu beachten sind hierbei die für Kaufleute geltenden gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Sitz und Niederlassung und die entsprechenden Meldepflichten zum Handelsregister. Diese Pflichten sind, genau wie etwaige An- /Ummeldungen beim Gewerbeamt durch die Nutzer*innen selbständig zu erfüllen.
2.3. Die Nutzung eines personenbezogenen Parkplatzes.
2.4. Die Nutzung eines Spinds.
2.5. Leinwände und Beamer für Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume und die Eventfläche.
2.6. Ein Audiosystem.
3. Gemäß dem Anmeldeformular können die Nutzer*innen zwischen diversen Angeboten wählen:
4. ZUKUNFT.unternehmen ist – auch während der Laufzeit des Vertrages – berechtigt, den Nutzer*innen einen gleichwertigen Container oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten zuzuweisen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich werden sollte und für die Nutzer*innen keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Die Zuweisung ist den Nutzer*innen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich mitzuteilen.
II. Zugang und Aufenthalt
Nutzer*innen der Kategorien Container(einheit) fix und Coworking fix und sonstige StammNutzer*innen haben selbständigen Zugang zum Innovationsdorf, den Gemeinschaftsflächen und gegebenenfalls Containern während der Betriebsstunden und an den betreffenden Tagen darüber hinaus bis 22 Uhr ausgeweitet.
Für Nutzer*innen mit Stunden- oder Tagespass ist der Zugang und Aufenthalt nur während der Betriebsstunden möglich.
III. Nutzungsberechtigte
Die Personen, die zur Nutzung des Containers und der Serviceleistungen berechtigt sind („Nutzungsberechtigte“), sind die im Anmeldeformular angegebenen.
Die Zahl der Nutzungsberechtigten darf die Zahl der jeweils innerhalb der Container gebuchten Arbeitsplätze übersteigen. Gleichzeitig anwesend sein dürfen jedoch stets maximal eine der Anzahl der gebuchten Arbeitsplätze entsprechende Zahl von Nutzungsberechtigten.
Die Liste der Nutzungsberechtigten soll ausschließlich Arbeitnehmer:innen oder gesetzliche Vertreter*innen der Nutzer*innen enthalten. Dritte dürfen nur nutzungsberechtigt sein, wenn ihre Nutzung des Containers dem Geschäft der Nutzer*innen zu dienen bestimmt ist. Die Nutzer*innen sind selbst für die schriftliche Aktualisierung der Liste der Nutzungsberechtigten verantwortlich.
Nur auf der Liste der Nutzungsberechtigten verzeichnete Personen sind berechtigt, Container und die Serviceleistungen zu nutzen. In dem Fall, dass die Nutzer*innen die Anzahl der Nutzungsberechtigten erhöhen wollen („zusätzliche Nutzungsberechtigte“) und die Anzahl der zusätzlichen Nutzungsberechtigten die Anzahl der Arbeitsplätze bzw. der verfügbaren Containerfläche gemäß Anmeldeformular übersteigt, ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, die Aufnahme zusätzlicher Nutzungsberechtigter zu verweigern. Zusätzliche Nutzungsberechtigte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ZUKUNFT.unternehmen.
Die Liste der Nutzungsberechtigten darf keine Personen enthalten, deren Nutzung der Containerflächen einem anderen Zweck als dem Geschäftsbetrieb der Nutzer*innen dient. Die Nutzer*innen sind verantwortlich und haftbar für alle Handlungen oder Unterlassungen der Nutzungsberechtigten.
B. Nutzungsbeiträge und Entgelte
I. Nutzungsbeiträge
Die Nutzer*innen sind verpflichtet, ZUKUNFT.unternehmen die Nutzungsbeiträge entsprechend der Vertragsvereinbarungen im Anmeldeformular unabhängig davon zu zahlen, ob sie die Serviceleistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben. Der Nutzungsbeitrag für laufende Tarife ist monatlich bis zum dritten Tage des Monats, für welchen der Beitrag bestimmt ist und damit im Voraus zu zahlen. ZUKUNFT.unternehmen stellt den Nutzer*innen für die gezahlten Nutzungsbeiträge und alle anderen Zahlungen, zu denen die Nutzer*innen gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sind, eine Rechnung aus.
II. Im Nutzungsbeitrag enthaltene Dienste und Einrichtungen
Der Nutzungsbeitrag enthält Entgelte für die Nutzung des Containers, der Serviceleistungen und für die Betreuung durch das Personal von ZUKUNFT.unternehmen während der regulären unter § 1 aufgeführten Betriebsstunden, für Kosten betreffend die Verwaltung der Räumlichkeiten und des Gebäudes, für Elektrizität und Wasserverbrauch und der Betriebskosten der Räumlichkeiten und des Gebäudes und für den Gebrauch gemeinschaftlicher Einrichtungen, den ZUKUNFT.unternehmen seinen Nutzer*innen ermöglicht.
III. Zahlungen
Die Zahlung der Nutzungsbeiträge erfolgt primär über den Zahlungsdienst Stripe bzw. als Vorabüberweisung. Schriftlich können die Parteien hiervon abweichende Zahlungsarten vereinbaren. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen finden sich im Anmeldeformular.
C. Vertragsbedingungen
I. Laufzeit, Vertragsbeginn und -ende
Die Laufzeit ist die im Anmeldeformular bestimmte Vertragslaufzeit („Laufzeit“). Ist keine Laufzeit vereinbart gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das Recht zur Nutzung beginnt am ersten Werktag des vereinbarten Vertragsbeginns um 9 Uhr.
Das Recht zur Nutzung endet, wenn nicht gesondert abweichend vereinbart, am letzten Werktag der Laufzeit bzw. der Kündigungsfrist (Räumungstag). Der Sonnabend zählt nicht als Werktag.
II. Ordentliche Kündigung, Kündigungsfrist
1. Die Verträge zur Nutzung von ZUKUNFT.unternehmen Work können durch die Nutzer*innen ordentlich gekündigt werden.
2. Im Fall der Kündigung endet der Vertrag 30 Tage nach Zugang der Kündigung bei ZUKUNFT.unternehmen.
3. Die Kündigung erfolgt über die elektronische Buchungsplattform. Alternativ ist die Kündigung in schriftlicher Form an:
ZUKUNFT.unternehmen Oldenburg
August-Hanken-Str. 24
26125 Oldenburg
oder an: info@zukunft-unternehmen.io
zu richten.
III. Folgen der Kündigung
Die Nutzer*innen müssen ihren Zahlungs- und sonstigen Pflichten gemäß Anmeldeformular und diesen AGB für die gesamte Laufzeit des Vertrags bzw. der Zeit von Vertragsbeginn bis Ablauf der Kündigungsfrist nachkommen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie die Arbeitsplätze nutzen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder nicht.
IV. Außerordentliche Kündigung
1. Beide Parteien sind in den gesetzlich vorgesehenen Fällen des § 314 BGB zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt für die Nutzer*innen insbesondere dann vor, wenn:
(a) ZUKUNFT.unternehmen gem. § 2 A. I. 1. 1.7 das Leistungspaket in einer Art und Weise ändert, dass die Fortführung des Vertrages für die Nutzer*innen eine unzumutbare Härte darstellt.
(b) Eine Anpassung der Preistabelle dazu führt, dass die Fortführung des Vertrages für die Nutzer*innen eine unzumutbare Härte darstellt.
2. ZUKUNFT.unternehmen allein ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen:
(a) die Nutzer*innen haben eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO (oder eine vergleichbare Erklärung) abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen für einen Zeitraum von mehr als drei Wochen eingestellt, unabhängig davon, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder nicht, oder
(b) die Nutzer*innen oder einer ihrer Nutzungsberechtigten hat eine wesentliche Pflicht der Nutzer*innen gegenüber ZUKUNFT.unternehmen verletzt und die Pflichtverletzung wurde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden der Pflichtverletzung und einer schriftlichen Abmahnung von ZUKUNFT.unternehmen beseitigt, oder
(c) die Nutzer*innen haben eine Vertragspflicht verletzt, die die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht oder
(d) Nutzer*innen oder ein Nutzungsberechtigter verletzen den Kodex oder
(e) die Nutzer*innen oder einer der Nutzungsberechtigten stellen ein Risiko für die Sicherheit und/oder Gesundheit Dritter dar, und/oder die Nutzer*innen betreiben illegale oder rechtswidrige Aktivitäten, verletzen ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft und/oder nutzen die Räumlichkeiten zu straf-, ordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken und/oder schädigen ZUKUNFT.unternehmen durch ihr Verhalten und/oder schädigen oder verletzen die Rechte Dritter, oder
(e) es liegt ein Fall der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre von ZUKUNFT.unternehmen nach § 1 I. Nr. 3 vor.
3. Wird das Mietverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und ZUKUNFT.unternehmen, egal aus welchem Grund, beendet, so ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, den Vertrag mit den Nutzer*innen mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Nutzer*innen haben in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber ZUKUNFT.unternehmen. Die Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
V. Ende des Vertrags
1. Bei Ende des Vertrages haben die Nutzer*innen unabhängig vom Beendigungsgrund den Container bzw. ihre Arbeitsplätze am Räumungstag bis spätestens 17 Uhr zu verlassen. Dabei sind alle persönlichen Gegenstände zu entfernen und die NFC-Tags zurückzugeben.
2. Die Nutzer*innen haben den Container bzw. die Arbeitsplätze, abgesehen von einer etwaig im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs entstandenen Abnutzung, in dem Zustand zurückgewähren, in dem sie es/ihn erhalten haben. ZUKUNFT.unternehmen ist berechtigt, den Nutzer*innen nach deren Räumung des Containers bzw. des Arbeitsplatzes die Kosten für die Reinigung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Rechnung zu stellen, wenn die Nutzer*innen ihren vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommen. Sollte ZUKUNFT.unternehmen aufgrund einer verspäteten Räumung des Containers bzw. Arbeitsplatzes oder im Falle der Rückgabe eines Containers oder Arbeitsplatzes durch die Nutzer*innen in einem nicht vertragsgemäßen Zustand nicht in der Lage sein, den Container bzw. den Arbeitsplatz anderen Nutzer*innen zur Verfügung zu stellen, ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, Schadensersatz für sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu verlangen. Die Regelungen dieses Abschnitts gelten auch dann, wenn Nutzer*innen in einen anderen Container oder eine andere Containerfläche umziehen.
3. Soweit die Nutzer*innen ihrer Räumungsverpflichtung nicht nachkommen, ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, den Container oder den Arbeitsplatz ohne vorherige Ankündigung zu räumen. Die Nutzer*innen verzichten auf Ansprüche oder Forderungen bezüglich zurückgelassener Gegenstände.
4. ZUKUNFT.unternehmen übernimmt keine Verantwortung für von Nutzer*innen, Nutzungsberechtigten oder deren Vertreter*innen im Container zurückgelassene Gegenstände. ZUKUNFT.unternehmen ist berechtigt, die Gegenstände auf jede, ihr angemessen erscheinende Weise auf Kosten der Nutzer*innen zu entsorgen, ohne den Nutzer*innen diesbezüglich verantwortlich oder haftbar zu sein, wenn die Nutzer*innen die Gegenstände nicht innerhalb von zehn Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch ZUKUNFT.unternehmen am Geschäftssitz von ZUKUNFT.unternehmen abholen.
5. ZUKUNFT.unternehmen nimmt im Falle eines vereinbarten Postservices innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin Briefe der Nutzer*innen in Empfang. ZUKUNFT.unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, die Nutzer*innen nach Postempfang zu informieren. Es liegt allein in der Verantwortung der Nutzer*innen, das Vorliegen von Post zu prüfen und diese abzuholen. ZUKUNFT.unternehmen darf für diese Serviceleistungen zusätzliche Gebühren entsprechend der Preistabelle erheben. Nach Ablauf der drei Monate ist ZUKUNFT.unternehmen nicht mehr verpflichtet, diese Dienstleistung zu erbringen, sofern nicht in schriftlicher Form die entgeltliche Fortführung der Dienstleistung vereinbart worden ist.
VI. Pflichten der Nutzer*innen
1. Nutzen Nutzer*innen einen Arbeitsplatz im Coworking Bereich, sind sie verpflichtet, persönliche Gegenstände zu entfernen, wenn die Nutzung für einen Zeitraum von mehr als 30 Minuten unterbrochen wird. Spätestens am Ende des jeweiligen Arbeitstages sind alle persönlichen Gegenstände zu entfernen und der Arbeitsplatz in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Verantwortung und die Haftung für persönliche Gegenstände tragen allein die Nutzer*innen.
2. Die Nutzer*innen sind während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags allein und auf ihre Kosten verantwortlich, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, der (i) sie und die Nutzungsberechtigten gegen Eigentumsverlust oder bei Eigentumsschäden und (ii) Verletzungen von Nutzer*innen, Nutzungsberechtigten, Nutzerbezogenen Personen oder andere Dritte an Leib, Leben und Gesundheit sowie (iii) die Risiken einer vollständigen oder teilweisen Beschränkung des Gebrauchs oder des Zugangs zum Container bzw. des Coworking Bereichs versichert. ZUKUNFT.unternehmen ist darüber hinaus nicht verpflichtet, sich über das Bestehen oder die Vertragsbedingungen der geforderten Versicherung zu vergewissern.
3. Die Nutzer*innen sind nicht berechtigt, Veranstaltungen in den Räumlichkeiten ohne ZUKUNFT.unternehmen‘s vorherige schriftliche Zustimmung durchzuführen. Um eine solche Zustimmung zu erhalten, haben die Nutzer*innen ZUKUNFT.unternehmen angemessen zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
VII. Rechte von ZUKUNFT.unternehmen
1. Die Nutzer*innen stimmen zu, dass ZUKUNFT.unternehmen auf den Gemeinschaftsflächen nach eigenem Ermessen abends jederzeit Events ausrichten darf. ZUKUNFT.unternehmen wird solche Events mit einer angemessenen Vorlaufszeit ankündigen. Weder den Nutzer*innen noch den Nutzungsberechtigten stehen in diesem Zusammenhang Ansprüche gegen ZUKUNFT.unternehmen zu, insbesondere sind sie nicht zur Minderung der Nutzungsbeiträge berechtigt. ZUKUNFT.unternehmen kann im Rahmen der Veranstaltung zu diesem Zweck seine Serviceleistungen, bei denen es sich nach Möglichkeit nicht um grundlegende Serviceleistungen handelt (vgl. § 2 A. I. 1.) aussetzen.
2. ZUKUNFT.unternehmen und mit ZUKUNFT.unternehmen verbundene Unternehmen sind berechtigt, den Namen der Nutzer*innen nach Vertragsschluss und während der Laufzeit zu veröffentlichen, sowie Logos und Markenzeichen der Nutzer*innen auf der ZUKUNFT.unternehmen Website und der ZUKUNFT.unternehmen Handy-App, am ZUKUNFT.unternehmen Standort, in vertraulichen Unterlagen für Gesellschafter oder Prospekten für potentiellen Investoren und in jeder sonstigen, von ZUKUNFT.unternehmen beauftragten Werbung zu verwenden.
§ 3 Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume
A. Serviceleistungen
I. Leistungspaket
Die Nutzer*innen sind berechtigt, folgende Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen (die „Serviceleistungen“):
1. Das Recht, die im Anmeldeformular bezeichneten Räumlichkeiten zu betreten und die im Anmeldeformular festgelegten Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume sowie die Gemeinschaftsflächen zu nutzen. Gemeinschaftsflächen sind sämtliche Flächen innerhalb der Räumlichkeiten, die nicht als Arbeitsplatz, Veranstaltungsort oder Container zur ausschließlichen Nutzung durch andere Nutzer*innen oder durch ZUKUNFT.unternehmen selbst vorgesehen sind.
2. Zugriff auf separates WLAN in den Besprechungs- und Gruppenarbeitsräumen
3. Drucken, kopieren und scannen gegen Zahlung des in der Preistabelle festgelegten Betrags für die jeweils in Anspruch genommene Leistung und deren Umfang. Die gültige Preistabelle, der auch die Preise für die Benutzung der Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume und Druck- und Kopierleistungen zu entnehmen sind, steht auf der Website von ZUKUNFT.unternehmen zum Abruf zur Verfügung, nachdem die Nutzer*innen sich auf der Website eingeloggt haben.
4. Die Nutzung der Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume hängt von der vorherigen Reservierung und deren Verfügbarkeit ab.
5. Die kostenfreie Nutzung der Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume durch Nutzer*innen anderer Tarife ist jeweils im Rahmen des im Anmeldeformular festgelegten Umfangs zulässig. Eine darüber hinausgehende entgeltliche Nutzung findet nach gesonderter Buchung zu den in der Preistabelle festgelegten Konditionen statt.
6. ZUKUNFT.unternehmen behält sich vor, das Leistungspaket nach alleinigem Ermessen jederzeit zu ändern, Serviceleistungen zu ergänzen oder auszunehmen. Die Nutzer*innen erhalten in diesem Fall eine äquivalente Leistung.
II. Zugang und Zeitraum der Nutzung
1. Den Nutzer*innen wird der Zugang zu den Räumlichkeiten am Buchungstag während des gebuchten Zeitraums, sowie jeweils eine halbe Stunde davor und danach gestattet. Eine Betreuung ist nur während der Betreuungszeiten von ZUKUNFT.unternehmen gewährleistet.
2. Die Nutzung der Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume ist auf die gebuchte Zeitspanne beschränkt.
III. Nutzungsberechtigte
Die Personen, die zur Nutzung der Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume und der Serviceleistungen berechtigt sind („Nutzungsberechtigte“), sind die im Anmeldeformular angegebenen. Die Zahl der Nutzungsberechtigten ist auf die Zahl der Sitzplätze der jeweiligen Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume begrenzt. Nur auf der Liste der Nutzungsberechtigten verzeichnete Personen sind berechtigt, die Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume und die Serviceleistungen zu nutzen. Die Nutzer*innen sind verantwortlich und haftbar für alle Handlungen oder Unterlassungen der Nutzungsberechtigten.
B. Nutzungsbeitrag und Entgelte
I. Nutzungsbeitrag
Der Nutzungsbeitrag ist im Voraus zu zahlen. Die Nutzer*innen sind verpflichtet, ZUKUNFT.unternehmen den Nutzungsbeitrag entsprechend der Vertragsvereinbarungen im Anmeldeformular unabhängig davon zu zahlen, ob sie die Serviceleistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben. ZUKUNFT.unternehmen stellt den Nutzer*innen für den gezahlten Nutzungsbeitrag und alle anderen Zahlungen, zu denen die Nutzer*innen gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sind, eine Rechnung aus.
II. Im Nutzungsbeitrag enthaltene Dienste und Einrichtungen
Der Nutzungsbeitrag enthält Entgelte für die Nutzung der Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume, der Services und für die Betreuung durch das Personal von ZUKUNFT.unternehmen während der regulären unter § 1 aufgeführten Betreuungszeiten, für Kosten betreffend die Verwaltung der Räumlichkeiten und des Gebäudes, für Elektrizität und Wasserverbrauch und der Betriebskosten der Räumlichkeiten und des Gebäudes und für den Gebrauch gemeinschaftlicher Einrichtungen, den ZUKUNFT.unternehmen seinen Nutzer*innen ermöglicht (Küche, heiße und kalte Getränke, etc.).
C. Vertragsbedingungen
I. Stornierung durch die Nutzer*innen
Die Nutzer*innen haben die Möglichkeit, reservierte Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums über die Buchungsplattform zu stornieren.
Die Stornierung verpflichtet die Nutzer*innen zur Zahlung einer Entschädigung nach folgender Staffelung:
• bis 24 Stunden vor Nutzungsbeginn: kostenfrei
• ab 24 Stunden vor Nutzungsbeginn: 100 % des Nutzungsbeitrags
Im Falle bereits geleisteter Zahlungen behält ZUKUNFT.unternehmen bei Stornierung durch die Nutzer*innen die jeweils geschuldete Entschädigungssumme ein.
Gegenüber Nutzer*innen, die Besprechungs- und Gruppenarbeitsräume innerhalb ihres Kontingents gebucht haben und eine Stornierung nach Ablauf der oben genannten Fristen vornehmen, gilt der jeweilige Raum als von ihnen genutzt.
Den Nutzer*innen bleibt es vorbehalten, ZUKUNFT.unternehmen nachzuweisen, dass ZUKUNFT.unternehmen keine oder geringere Kosten entstanden bzw. entgangen sind. In diesem Fall sind die Nutzer*innen lediglich zur Zahlung der nachgewiesenen geringeren Kosten verpflichtet.
II. Stornierung durch ZUKUNFT.unternehmen
1. ZUKUNFT.unternehmen allein ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag zu stornieren:
(a) Nutzer*innen haben eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO (oder eine vergleichbare Erklärung) abgegeben oder ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet, unabhängig davon, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder nicht, oder
(b) Nutzer*innen oder einer ihrer Nutzungsberechtigten haben in der Vergangenheit eine wesentliche Pflicht der Nutzer*innen gegenüber ZUKUNFT.unternehmen verletzt, oder
(c) Nutzer*innen oder ein Nutzungsberechtigter verletzen den Kodex oder
(d) Nutzer*innen oder einer der Nutzungsberechtigten stellen ein Risiko für die Sicherheit und/oder Gesundheit Dritter dar, und/oder Nutzer*innen betreiben illegale oder rechtswidrige Aktivitäten, haben in der Vergangenheit ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt und/oder nutzen die Räumlichkeiten zu straf-, ordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken und/oder schädigen ZUKUNFT.unternehmen durch ihr Verhalten und/oder schädigen oder verletzen die Rechte Dritter, oder
(e) es liegt ein Fall der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre von ZUKUNFT.unternehmen nach § 1 I. Nr. 3 vor.
2. Wird das Mietverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und ZUKUNFT.unternehmen, egal aus welchem Grund, beendet, so ist ZUKUNFT.unternehmen ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit den Nutzer*innen zu stornieren. Die Nutzer*innen haben in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber ZUKUNFT.unternehmen. Die Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
III. Ende Nutzungszeit
1. Bei Ende der Nutzungszeit haben die Nutzer*innen den Besprechungsraum unverzüglich zu räumen. Sie müssen diesen in dem Zustand sowie frei von Personen oder Gegenständen zurückgewähren, in dem sie ihn erhalten haben. ZUKUNFT.unternehmen ist berechtigt, den Nutzer*innen nach deren Räumung des Besprechungsraums die Kosten für die Reinigung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Rechnung zu stellen, wenn diese ihren vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommen. Sollte ZUKUNFT.unternehmen aufgrund einer verspäteten Räumung des Besprechungsraums oder im Falle der Rückgabe eines Besprechungsraums durch die Nutzer*innen in einem nicht vertragsgemäßen Zustand nicht in der Lage sein, den Besprechungsraum anderen Nutzer*innen zur Verfügung zu stellen, ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, Schadensersatz für sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu verlangen.
2. Soweit die Nutzer*innen ihrer Räumungsverpflichtung nicht nachkommen, ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, den Besprechungsraum ohne vorherige Ankündigung zu räumen.
3. ZUKUNFT.unternehmen übernimmt keine Verantwortung für von Nutzer*innen, den Nutzungsberechtigten oder deren Vertreter*innen im Besprechungsraum zurückgelassene Gegenstände. ZUKUNFT.unternehmen ist berechtigt, die Gegenstände auf jede ihr angemessen erscheinende Weise auf Kosten der Nutzer*innen zu entsorgen, ohne den Nutzer*innen diesbezüglich verantwortlich oder haftbar zu sein, wenn die Nutzer*innen die Gegenstände nicht innerhalb von zehn Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch ZUKUNFT.unternehmen am Geschäftssitz von ZUKUNFT.unternehmen abholen.
§ 4 Events
A. Serviceleistungen
I. Leistungspaket
Die Nutzer*innen sind berechtigt, folgende Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen (die „Serviceleistungen“):
1. Das Recht, die im Anmeldeformular bezeichneten Räumlichkeiten zu betreten und die im Anmeldeformular festgelegten Flächen und Räume zu nutzen.
2. Das Recht, die technischen Anlagen wie Musikanlagen, Mikrofone, Projektoren und Lichttechnik im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs zu nutzen.
3. Die Nutzung der Flächen und Räume hängt von der vorherigen Reservierung und der Verfügbarkeit ab.
4. ZUKUNFT.unternehmen behält sich vor, das Leistungspaket nach alleinigem Ermessen jederzeit zu ändern, Serviceleistungen zu ergänzen oder auszunehmen. Die Nutzer*innen erhalten in diesem Fall eine äquivalente Leistung.
II. Zugang und Zeitraum der Nutzung
1. Den Nutzer*innen wird der Zugang zu den Räumlichkeiten und den im Anmeldeformular festgelegten Räumen und Flächen während des gebuchten Zeitraums gewährt.
2. Während der Betreuungszeiten ist ein Zugang nach Rücksprache vor und nach der Veranstaltung zu Auf- und Abbauzwecken gewährleistet.
3. Veranstaltungen sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung während der Betreuungszeiten möglich. Eine Betreuung von Veranstaltungen außerhalb dieses Zeitraums kann nach Absprache erfolgen.
III. Teilnehmer*innen
Zu der Veranstaltung dürfen geladene und nicht geladene Teilnehmer*innen die jeweiligen Flächen und Räume von ZUKUNFT.unternehmen betreten und im Rahmen dieser Bestimmungen sowie der Hausordnung nutzen.
Die maximale Zahl an Teilnehmer*innen der Veranstaltungen unterscheidet sich nach der jeweils gebuchten Fläche und beträgt:
120 Personen (Eventfläche)
40 Personen (Marktplatz)
Die Personenzahl für die Freifläche ist von der konkret benötigten Flächengröße abhängig.
B. Veranstaltungsbeitrag, Entgelte und Gebühren
I. Veranstaltungsbeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist im Voraus zu zahlen. Schriftlich können die Parteien hiervon abweichend eine nachträgliche Zahlung vereinbaren. Die Nutzer*innen sind verpflichtet, ZUKUNFT.unternehmen den Veranstaltungsbeitrag entsprechend der Vertragsvereinbarungen im Anmeldeformular unabhängig davon zu zahlen, ob sie die Serviceleistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben. ZUKUNFT.unternehmen stellt den Nutzer*innen für den gezahlten Veranstaltungsbeitrag und alle anderen Zahlungen, zu denen die Nutzer*innen gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sind, eine Rechnung aus.
II. Im Veranstaltungsbeitrag enthaltene Dienste und Einrichtungen
Der Veranstaltungsbeitrag enthält Entgelte für die Nutzung der Flächen und Räume, der Services und für die Betreuung durch das Personal von ZUKUNFT.unternehmen, für Kosten betreffend die Verwaltung der Räumlichkeiten und des Gebäudes, für Elektrizität und Wasserverbrauch und der Betriebskosten der Räumlichkeiten und des Gebäudes und für den Gebrauch gemeinschaftlicher Einrichtungen.
III. Reinigungsgebühr
Zusätzlich zum Veranstaltungsbeitrag ist je nach Umfang der gebuchten Flächen und Räume und nach Anzahl der Nutzungstage eine zusätzliche Gebühr für die Reinigung zu entrichten. Diese kann der Preistabelle entnommen werden.
Die Gebühr umfasst die Reinigung und die Entsorgung von Abfall in einem gewöhnlichen Umfang. ZUKUNFT.unternehmen behält sich vor, bei einer über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verschmutzung den zur Beseitigung bzw. Reinigung notwendigen Betrag gesondert in Rechnung zu stellen.
C. Vertragsbedingungen
I. Stornierung durch die Nutzer*innen
Die Nutzer*innen haben die Möglichkeit, reservierte Flächen und Räume vor Beginn des gebuchten Veranstaltungszeitraums über die Buchungsplattform zu stornieren.
Die Stornierung verpflichtet die Nutzer*innen zur Zahlung einer Entschädigung nach folgender Staffelung:
– bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Veranstaltungsbeitrags
– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungsbeitrags
– 13. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Veranstaltungsbeitrags
– ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Veranstaltungsbeitrags
Im Falle bereits geleisteter Zahlungen behält ZUKUNFT.unternehmen bei Stornierung durch die Nutzer*innen die jeweils geschuldete Entschädigungssumme ein.
Den Nutzer*innen bleibt es vorbehalten, ZUKUNFT.unternehmen nachzuweisen, dass ZUKUNFT.unternehmen keine oder geringere Kosten entstanden bzw. entgangen sind. In diesem Fall sind die Nutzer*innen lediglich zur Zahlung der nachgewiesenen geringeren Kosten verpflichtet.
II. Stornierung durch ZUKUNFT.unternehmen
1. ZUKUNFT.unternehmen allein ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag zu stornieren:
(a) Nutzer*innen haben eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO (oder eine vergleichbare Erklärung) abgegeben oder ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet, unabhängig davon, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder nicht, oder
(b) Nutzer*innen oder einer ihrer Nutzungsberechtigten haben in der Vergangenheit eine wesentliche Pflicht der Nutzer*innen gegenüber ZUKUNFT.unternehmen verletzt, oder
(c) Nutzer*innen oder ein Nutzungsberechtigter verletzen den Kodex oder
(d) Nutzer*innen oder einer der Nutzungsberechtigten stellen ein Risiko für die Sicherheit und/oder Gesundheit Dritter dar, und/oder Nutzer*innen betreiben illegale oder rechtswidrige Aktivitäten, haben in der Vergangenheit ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt und/oder nutzen die Räumlichkeiten zu straf-, ordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken und/oder schädigen ZUKUNFT.unternehmen durch ihr Verhalten und/oder schädigen oder verletzen die Rechte Dritter, oder
(e) es liegt ein Fall der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre von ZUKUNFT.unternehmen nach § 1 I. Nr. 3 vor.
2. Wird das Mietverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und ZUKUNFT.unternehmen, egal aus welchem Grund, beendet, so ist ZUKUNFT.unternehmen ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit den Nutzer*innen zu stornieren. Die Nutzer*innen haben in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber ZUKUNFT.unternehmen. Die Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
III. Ende des Nutzungszeitraums
1. Bei Ende des Nutzungszeitraums haben die Nutzer*innen die Flächen und Räume unverzüglich zu räumen. Sie müssen diese in dem Zustand, sowie frei von Personen oder Gegenständen zurückgewähren, in dem sie sie erhalten haben. ZUKUNFT.unternehmen ist berechtigt, den Nutzer*innen nach deren Räumung der Flächen und Räume die Kosten für die Reinigung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Rechnung zu stellen, wenn diese ihren vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommen. Sollte ZUKUNFT.unternehmen aufgrund einer verspäteten Räumung oder im Falle der Rückgabe der Flächen und Räume durch die Nutzer*innen in einem nicht vertragsgemäßen Zustand nicht in der Lage sein, diese Flächen und Räume anderen Nutzer*innen zur Verfügung zu stellen, ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, Schadensersatz für sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu verlangen.
2. Soweit Nutzer*innen ihrer Räumungsverpflichtung nicht nachkommen, ist ZUKUNFT.unternehmen berechtigt, die Flächen und Räume ohne vorherige Ankündigung zu räumen.
3. ZUKUNFT.unternehmen übernimmt keine Verantwortung für von Nutzer*innen oder deren Besucher*innen zurückgelassene Gegenstände. ZUKUNFT.unternehmen ist berechtigt, die Gegenstände auf jede ihr angemessen erscheinende Weise auf Kosten der Nutzer*innen zu entsorgen, ohne den Nutzer*innen diesbezüglich verantwortlich oder haftbar zu sein, wenn die Nutzer*innen die Gegenstände nicht innerhalb von zehn Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch ZUKUNFT.unternehmen am Geschäftssitz von ZUKUNFT.unternehmen abholen.
IV. Nutzungszweck
1. Die Flächen und Räume dürfen nur zu den vertraglich und durch diese Bestimmungen festgelegten Zwecken genutzt werden.
2. Die Nutzer*innen sichern zu, dass die Flächen und Räume insbesondere nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden:
• Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind,
• Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
• Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.
3. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.
4. Die Nutzer*innen versichern, dass die von ihnen geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichten sich, Teilnehmer*innen, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
5. Sollte durch Teilnehmer*innen der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, haben die Nutzer*innen für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.
6. ZUKUNFT.unternehmen und Beauftragte von ZUKUNFT.unternehmen sind jederzeit berechtigt, die überlassenen Flächen und Räume zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
V. Pflichten der Nutzer*innen
1. Die Nutzer*innen haben für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie tragen das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie sind für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen, nicht zuletzt derjenigen zum Gesundheitsschutz, verantwortlich.
2. Die Nutzer*innen beachten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernehmen die Haftung für deren Einhaltung.
3. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, haben die Nutzer*innen diese gegenüber ZUKUNFT.unternehmen auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
4. Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit der Nutzer*innen. Auf Verlangen von ZUKUNFT.unternehmen haben die Nutzer*innen den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.
5. Die Nutzer*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass die für die Flächen und Räume zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haften die Nutzer*innen für alle daraus entstehenden Schäden.
6. Für den Fall von Verstößen gegen die genannten Pflichten behält ZUKUNFT.unternehmen sich vor, die Veranstaltungen zu unterbrechen und bei erheblichen Verstößen gänzlich zu beenden.
VI. Haftung und Haftungsbegrenzung
1. Die Nutzer*innen haften für alle Personen- oder Sachschäden, die sie oder ihre Mitarbeiter*innen oder sonstige Vertragspartner*innen sowie Teilnehmer*innen an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haften die Nutzer*innen für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Flächen und Räume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
2. Den Nutzer*innen wird empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 500.000 € für Sach- und Personenschäden) abzuschließen.
3. ZUKUNFT.unternehmen haftet nicht für von Nutzer*innen und deren Besucher*innen und Teilnehmer*innen eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).
Die AGB können HIER heruntergeladen und ausgedruckt werden.